Wie komme ich zu einer Solaranlage? Welche technischen, welche administrativen Hürden muss ich nehmen? Und kann ich auch als Mieterin oder Mieter eine Solaranlage besitzen? Auf diese Fragen haben wir zwei Factsheets zusammengestellt, die schon mal einige Antworten geben.
Wie komme ich als Mieterin und Mieter zu einer Photovoltaikanlage?
Wie komme ich als HauseigentümerIn zu einer Photovoltaikanlage?
Wie komme ich als Mieterin und Mieter zu einer Photovoltaikanlage?
Erstens
Wer im Wettsteinquartier zur Miete lebt, kann sich ebensogut an der Förderung erneuerbarer Energien beteiligen, wie Hauseigentümer oder Mitglieder von Genossenschaften.
Denn gemeinsam mit dem Verein solarspar stellt wettstein21 ein Modell vor, das es allen ermöglicht, sich am Aufbau der Photovoltaik im Quartier zu beteiligen – und dabei erst noch von sehr günstigen Konditionen zu profitieren.
Photovoltaik für alle
Photovoltaik hat Zukunft, ist effizient und kostengünstig, Photovoltaik ist eine der Energiequellen der Zukunft. Mit einem Wirkungsgrad von mittlerweile 20 Prozent und dank rasant gesunkener Kosten für Solarpanels sind Photovoltaikanlagen bald schon gegenüber konventionellen Stromquellen konkurrenzfähig. Zudem sind Photovoltaikanlagen langlebig, sie erreichen problemlos eine Lebensdauer von 20 Jahren und mehr, und in dieser ganzen langen Zeit produzieren sie Strom – lautlos und umweltschonend für alle.
Nicht auf dem eigenen Dach
Es ist nicht nicht nötig, den Strom auf dem eigenen Dach zu produzieren – die Photovoltaikanlage, an der man beteiligt ist, kann im Prinzip irgendwo stehen. Hauptsache, sie liefert den sauberen Strom ins Netz. Diese Möglichkeit bietet sich nun mit der Beteiligung an einem Solarkraftwerk im Quartier, ein grösseres, meist auf einem Industriebau gelegenen Solarkraftwerk, das viel Strom produziert. Hier kann man sich beteiligen, je nach dem finanziellen Rahmen, dem man sich selber setzt.
Und so funktioniert's
Sobald die ersten Standorte für Solarkraftwerk im Quartier definiert und auch bewilligt sind, können über wettstein21 Darlehen an solarspar gezeichnet werden. Die emittierten Darlehen werden spezifisch für das klar bezeichnete Solarkraftwerk verwendet – jeder und jede «weiss» also, welches Solarkraftwerk er oder sie mit unterstützt; zudem wird den Darlehensgebern bescheinigt, wieviele Quadratmeter Solarpanels für ihren Anteil gebaut werden konnten, und jeder und jede weiss, wie viel Strom mit dem jeweiligen Anteil produziert wird.
Damit wird doch jeder und jede ein Stück weit zum «Mitbesitzer» der jeweiligen Anlage und kann sich mit ihr identifizieren.
Ein finanzieller Gewinn
Die Darlehen an Solarspar werden mit einem Zins von bis zu 3 Prozent vergütet, also mit viel mehr als wenn das Geld auf der Bank liegt. Anlagen in Solaranlagen sind zudem risikoarm, und sie sind auch finanziell nachhaltig.
Ein Gewinn für die Umwelt
Mit der Beteiligung an einem Solarkraftwerk im Quartier leisten die Darlehensgeber einen wichtigen Beitrag an eine nachhaltige, zukunftsweisende und lokale Energieversorgung.
Ein Gewinn fürs Quartier
Dank der Beteiligung vieler an einem Solarkraftwerk im Quartier wird es gelingen, rasch und auf breiter Basis zu einer nachhaltigen, effizienten Stromproduktion im Quartier zu kommen. Der Strom wird ins Netz eingespiesen und dient uner anderem – auf lange Frist – auch für eine umweltschonende, nachhaltige Versorgung mit Wärme, etwa mit Wärmepumpen.
Hinweise
Mehr zu diesen Themen hier auf dieser Website www.wettstein21.ch oder unter www.solarspar.ch.
Factsheet zum Download (PDF, 35 kB)
Wie komme ich als HauseigentümerIn zu einer Photovoltaikanlage?
Erstens
Allererster Ansprechpartner ist die IWB. Denn mit der Solarstrombörse Basel unterstützen die IWB den Bau von Photovoltaikanlagen. Den produzierten Solarstrom vergüten die IWB mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung. Die Vergütungsansätze entsprechen denen der eidgenössischen Solarstromverordnung, der Vorteil der kantonalen Einspeisevergütung ist aber, dass in Basel derzeit keine Warteliste besteht: Sie profitieren sofort nach Realisierung der Anlage von der Einspeisevergütung.
Ihr Solardach: Energie- und Einnahmequelle in einem
In Basel gibt es zwei Modelle zur Förderung von Photovoltaikanlagen: Das "Pauschalmodell" und das "KEVModell".
- Beim KEV-Modell erhalten Sie eine Vergütung pro Kilowattstunde (30-60 Rp. je nach Anlagentyp und Grösse.) Diese Vergütung reicht aus, um die Anschaffungskosten der Anlage in etwa zwölf Jahren zu decken, sie wird aber für 25 Jahre garantiert.
- Alternativ gibt es für Kleinanlagen noch eine pauschale Förderung des Amtes für Energie und Umwelt Basel-Stadt, mit der Sie ihre anfänglichen Investitionskosten um 40 Prozent reduzieren können. ("Pauschalmodell"). Im Gegenzug darf in den ersten zehn Betriebsjahren keine KEV in Anspruch genommen werden.
Welche Fördermöglichkeit ist besser?
Die Energieberatung der IWB hilft Ihnen, die für Sie passende Förderung auszuwählen.
Als Faustregel gilt: Für kleinere, kostengünstige Anlagen, z.B. um 20'000 Franken Investitionskosten ist das "Pauschalmodell" besser. Für grössere, aufwändigere, z.B. dachintegrierte Anlagen ist das "KEV-Modell" besser. Es hängt aber auch von Ihrer persönlichen Situation ab, ob Sie lieber eine schnelle oder eine langsamere Rückzahlung der Investition bevorzugen. Auf jeden Fall sollten Sie die Zahlungsströme beider Fördermodelle vergleichen, bevor Sie den Förderantrag stellen. Hilfestellung erhalten Sie bei der IWB Energieberatung oder beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt.
Vorgehen beim Bau einer Solaranlage
- Schritt 1:
- Prüfen Sie die Eignung Ihres Dachs mit dem Solarkataster des Kantons Basel-Stadt.
- Schritt 2:
- Kontaktieren Sie die IWB Energieberatung. Dort erfahren Sie Unterstützung und Beratung bei der Planung und Realisierung Ihrer Anlage.
- Die weiteren Schritte:
- Einholen von Offerten
- Auswahl eines Installateurs, Bau der Anlage
- Anmeldung der Anlage bei den IWB
- Anmeldung der Anlage bei der nationalen Netzgesellschaft
- Swissgrid (wichtig für die Einspeisevergütung durch die IWB!)
- Vertrag mit den IWB über die kostendeckende Einspeiservergütung schliessen
- Anschluss der Anlage an das Stromnetz (Inbetriebnahme den IWB melden)
Vergütungsansätze
"KEV-Modell"
Die Vergütung beträgt zwischen 30 und 60 Rp.pro Kilowattstunde. Sie ist abhängig vom Datum der Inbetriebnahme, von der Leistung der Anlage und von der Art der Anlage.
Nutzen Sie den Vergütungsrechner der Swissgrid, um die aktuell gültigen Vergütungssätze zu berechnen. Während Ihre Anlage auf der Swissgrid-Warteliste ist, bezahlen die IWB die Vergütung gemäss den Swissgrid-Vergütungssätzen.
"Pauschalmodell"
Förderbeitrag 2500 Franken pro kW-Peak der Anlage, maximal 40 % der Investitionskosten. Zusätzlich vergüten die IWB den ins Netz eingespeisten Strom mit 31.6 Rp/kWh von Montag-Freitag 08:30-14:30 und 21.1 Rp/kWh in der übrigen Zeit). Im Gegenzug darf in den ersten 10 Betriebsjahren keine KEV in Anspruch genommen werden.
Unterlagen und Dokumente zur Solarstrombörse (z.T. veraltet)
- Verordnung Solarstrombörse (inzwischen, Stand 08/2018, aufgehoben und ausser Kraft per 01.10.2017)
- Anmeldung der Anlage bei Swissgrid (Förderung über die kostendeckende Einspeisevergütung) - inzwischen, Stand 08/2018, über Pronovo AG: Überblicksinfos auf der Seite "Einspeisevergütungssystem" des Bundesamtes für Energie BFE.
- Fördergesuch beim Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Weiterführende Hinweise
Finden sich unter www.iwb.ch/Fuer-Zuhause/Energieloesung/Foerderbeitraege/Photovoltaik-Foerdermodelle.html
Factsheet zum Download (PDF, 47 kB)