In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP stellt sich der Regierungsrat klar hinter das Verfahren zur Einrichtung von Begegnungszonen im Wettsteinquartier.
In einer Interpellation, die er im Juni eingereicht hat, fragt Grossrat Lorenz Amiet den Regierungsrat als «Direktbetroffener» an, wie sich dieser zu den beantragten Begegnungszonen im Wettsteinquartier stellt. Lorenz Amiet tat das, nachdem Anwohnende «empört» den Kontakt mit ihm gesucht hätten, weil «im selben Geviert entsprechende Umfragen mit derselben Absicht am Laufen seien».
Elf Fragen
Amiet stellt in seiner Interpellation insgesamt elf Fragen, die im Kern drei Themen berühren. Erstens gibt er seiner Sorge Ausdruck, dass bei der Unterschriftensammlung für die Begegnungszonen nicht darauf hingewiesen worden sei, dass sie für eine ganze Reihe von Strassenabschnitten getätigt werde.
Zweitens stellt er die Frage, «wer die Initianten der entsprechenden Anträge sind» (das stand auf jedem Unterschriftenbogen) und ob nicht das ganze Verfahren darauf hinausläuft, im Wettsteinquartier eine «Superblock mit anderem Namen» einzuführen.
Drittens behauptet Amiet, dass aufgrund «umfangreicher Befragungen» seitens Neutralem Quartierverein oberes Kleinbase (NQVOKB) ein «klares Ergebnis» vorliege, wonach die Anwohner:innen des Quartiers mit der aktuellen Situation «zufrieden» seien und insbesondere den weiteren Abbau von Parkplätzen befürchteten. Insgesamt stellt Amiet das ganze Verfahren zur Beantragung von Begegnungszonen in Frage und stellt sich auf den Standpunkt, es gebe genügend «Spielgelegenheiten» und zu wenige Parkplätze im Quartier.
Einwandfreies Vorgehen
In einer ausführlichen Antwort erläutert der Regierungsrat zuhanden des Interpellanten nochmals das Verfahren zur Errichtung der Begegnungszonen, das allgemein bekannt und sich seit über 10 Jahren in unzähligen Projekten in der ganzen Stadt bewährt hat.
Dann stellt der Regierungsrat klar, dass wettstein21 sich an sämtliche Vorgaben bei der Beantragung gehalten hat, und dass eine «übergeordnete Koordination der Anträge» etwa durch einen Quartierverein «zulässig» sei; auch erklärt der Regierungsrat nochmals, dass hier ein demokratisches «bottom-up-Prinzip» angewendet werde, das es den Anwohnenden ermöglicht, «in Eigenverantwortung und Eigeninitiative eine Begegnungszone zu lancieren».
Klar sagt der Regierungsrat auch, dass das Vorliegen irgendwelcher anderweitiger «Umfrageresultate» keinen Einfluss auf die Einreichung von Anträgen für die Einrichtung von Begegnungszonen hat. Damit korrigiert er das seltsame Demokratieverständnis der SVP und des NQVOKB, die eine vor langer Zeit durchgeführte, handgestrickte, keineswegs repräsentative Umfrage über das klar geregelte, gesetzlich garantierte Recht zur Mitwirkung stellen wollen (einmal abgesehen davon, dass in der besagten «Umfrage» des NQVOKB sich viele für mehr Begrünung im Quartier ausgesprochen haben).
Genügend Parkplätze vorhanden
Die beantragten Begegnungszonen, auch das sagt der Regierungsrat deutlich, unterschieden sich in Sachen Verkehrsführung, Parkplatzbewirtschaftung, Nutzung des Strassenraums in vielen Aspekten von einem Superblock; und der Regierungsrat erklärt Lorenz Amiet auch, dass es nicht angeht, Begegnungszonen gegen Spielplätze auszuspielen. Begegnungszonen könnten «die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehr beruhigen, den öffentlichen Raum aufwerten sowie generationenübergreifende Begegnungen in Quartieren fördern».
Nicht zuletzt hält der Regierungsrat fest, dass die mittlere Auslastung der Parkplätze im Bezirk «Rosengarten» (der auch durch zuparkende Autos fürs Rheinschwimmen stark belastet ist) bei 87 Prozent liegt; die angestrebte Parkplatzauslastung hingegen liege bei 90 bis 95 Prozent, womit selbst in dieser stark belasteten Zone «genügend Parkplätze zur Verfügung» stehen. Im Übrigen sei das Quartier auch für Rheinschwimmende «gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen».
Hohe Hürde
Insgesamt stellt sich der Regierungsrat damit hinter das Vorgehen von wettstein21 und der interessierten Quartierbevölkerung zur Einrichtung der Begegnungszonen im Quartier. Und erläutert dem Interpellanten nochmals das demokratische Verfahren, das dem ganzen Prozess zugrunde liegt: Dass nämlich für den Antrag aus dem Strassenabschnitt ein Drittel der Unterschriften der dortigen Haushalte oder Gewerbebetriebe vorliegen müssen und für die Annahme des Projekts sogar zwei Drittel der eingegangenen Stimmen notwendig sind – ein demokratischer Sonderfall, denn in kaum sonst einem anderen Verfahren ist ein solch hohes Quorum vorgesehen. Und wie in jedem demokratischen Prozess gibt es auch bei den Begegnungszonen eine öffentliche Auflage und die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Christoph Keller