Die Regierung plant mit der «künftigen Parkierungspolitik» entscheidende Änderungen am Umweltschutzgesetz, um subventionierte, zusätzliche private Parkings in den Quartieren zu ermöglichen, ohne dass die dadurch neu entstehenden Parkplätze auf Allmend wie bisher kompensiert werden. Das Ziel der Regierung ist – nicht mehr als eine Hoffnung  –, dass sich die sogenannte Auslastung der Strassenparkplätze auf Allmend auf 90-95% einpendelt. Das unausgegorene Modell auf Basis einer Befriedigung einer angenommenen Nachfrage nach Parkplätzen wird allerdings zur Folge haben, dass der Verkehr – vor allem der Berufs- und Freizeit-Pendlerverkehr –  in den Quartieren weiter steigen wird.

Wir lehnen daher die angestrebte «künftige Parkierungspolitik» grundsätzlich ab. Sie ist im besten Fall wenig effektiv bzw. effizient, wenn nicht gar vollständig ineffektiv bzw. ineffizient, zudem unter Aspekten der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes (steigende Umweltbelastung, Klimawandel) schädlich.

Aus drei wesentlichen Gründen ist sie abzulehnen und stattdessen ein Paradigmenwechsel einzuleiten:

  1. Sie folgt dem falschen Paradigma bzw. lässt eine Prämisse (mehr Parkplätze = weniger Parksuchverkehr) unhinterfragt gelten: Gilt es den sogenannten Parksuchverkehr zu verringern bzw. gar ganz zu beseitigen, so kann dies nicht gelingen, indem versucht wird, möglichst die nötige Anzahl an verfügbarer Parkplätze am jeweils richtigen Ort und zur richtigen Zeit anbieten zu können – und dies mit der Konsequenz, ständig neue Parkplätze schaffen zu müssen, die ihrerseits wieder den Anreiz schaffen, sie zu belegen, um dann wieder in einer zu hohen Auslastung zu resultieren.
  2. Sie kann auch nicht erfolgreich sein, wenn sie nur einen Teilbereich an Parkplatzformen (nur öffentliche Parkplätze auf Allmend) regeln will und andere ausser Acht lässt.
  3. Und sie kann auch nicht erfolgreich sein, wenn deren Daten als Entscheidungsgrundlage in wenig aussagekräftigen, stichprobenartigen Erhebungen nur alle paar Jahre mal erhoben und ausgewertet werden.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die bestehende (oder möglichst eine künftig noch weiter zu reduzierende) Anzahl an Parkplätzen begrenzt und fix ist.

Wie dann, wenn nicht wie in der «künftigen Parkierungspolitik» der Regierung geplant?

Die grundsätzlich erste, wesentliche Lenkungsmassnahme muss darin bestehen, den/die Fahrzeuglenker/-in transparent über die Verfügbarkeit an Parkplätzen am gewünschten Zielort und im Umkreis zu informieren und informiert zu halten, damit er die Entscheidung selbst fällen kann, welches Verkehrsmittel er/sie für den Weg dorthin verwenden kann und will.

Sekundäre, wesentliche Lenkungsmassnahmen sind hier anzusetzen (z.B. Parkpreise dynamisch nach Nachfrage, sensorbasierte Parkplatzdaten und rechenzentrumsgestützte Verarbeitung, Verfügbarkeitsvorhersagen dynamisch auf Basis dynamischer Datenauswertung, Schliessung von Zufahrten zu bestimmten Gebieten / Quartieren für den motorisierten Individualverkehr, wenn keine Parkplätze mehr verfügbar sind, Bevorzugungen bzw. Vergünstigungen für Car-Sharing (mehrere Personen in einem Fahrzeug) und für weniger CO2-produzierende Fahrzeuge, appgesteuerte, bargeldlose Bezahlung der Parkplatzgebühren, etc. etc. etc.).

Mit oben Angesprochenem wird klar, dass das Management und die diesbezüglichen Lenkungsmassnahmen nicht auf der Ebene der Parkplätze erfolgen kann, sondern auf der Ebene des Verkehrs.
Eine Parkplatzpolitik kann nur auf Basis einer allumfassenden Verkehrspolitik und eines Verkehrsmanagements erfolgen, dessen Grundlage eine dynamische Datengrundlage und deren dynamischer Auswertung sein muss, zur dynamischen Steuerung des Verkehrs bzw. der Information der Verkehrsteilnehmer als deren individuelle Entscheidungsgrundlage (Big Data; Stichwort siehe auch kantonale «Smart City Strategie», Absatz «Smart Mobility», wenn eine solche Strategie nicht nur schön klingende, «heisse Luft» bleiben soll).

Folgen muss eine solche Verkehrspolitik einer auf einem breiten Konsens beruhenden Vision, wie unsere Mobilität in allernächster Zukunft und darüber hinaus aussehen soll. Gewisse Grundsätze allerdings, die auf der Ebene der Nachhaltigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes liegen, müssen dabei zwingend im Mittelpunkt einer solchen Vision stehen.

Nicht zuletzt ist Aufgabe der Politik, der Regierung und der Verwaltung, die Bevölkerung zu befähigen, zu einem solchen Konsens über eine gemeinsame Vision zu gelangen. Eine der Nachhaltigkeit verpflichteten Vision von Mobilität ist inzwischen auch kein blosses Nice-to-Have mehr, sondern ein Muss (siehe z.B. einer der Indikatoren «Treibhausgas-Emissionen» in der Schweiz: über 30% verursacht durch den Verkehr (ohne Flugverkehr)).

Konkret lesen sich für Quartierbewohnerinnen und -bewohner des Wettsteinquartiers und gleichsam Betroffene drumherum viele der geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Rahmen der vorliegenden geplanten, neuen Parkplatzpolitik wie eine nachträgliche Legitimierung des geplanten Landhof-Parking, das auf bestehender Gesetzes- und Verordnungsgrundlage wohl nicht gebaut werden darf.
Schon dass der deutliche Eindruck der Zielrichtung einer nachträglichen Legitimierung entsteht, ist nicht tolerierbar und trägt zu einer vernünftigen Lösungsfindung im Rahmen einer Vernehmlassung nicht im Geringsten bei, ganz im Gegenteil.

Letztlich ist die Qualität sowohl der synoptischen Darstellung als auch der Erläuterungen im Erläuterungsbericht der Vernehmlassungsunterlagen zu bemängeln. Gewisse wesentliche Änderungen werden nicht oder nicht angemessen erläutert, zum Teil finden sich gravierende Widersprüche in den Erläuterungen, zum Teil sind Erläuterungen nicht neutral, sondern klar bloss behauptend oder bewertend und suggestiv, vereinzelt einfach nur falsch (und damit nicht weniger suggestiv).
Wir regen dringend an, dies in künftigen Vernehmlassungen deutlich zu verbessern.

Stellungnahme von wettstein21 zur Vernehmlassung 2018 zur «künftigen Parkierungspolitik» des Regierungsrates (PDF, 276 kB)