Was wir schon lange vorgeschlagen haben, und was einige von uns auch praktizierten, ist nun endlich offiziell: dass Blumentöpfe von Privaten aufs Trottoir gestellt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, gemäss Baudepartement für Töpfe bis zu 50 cm Durchmesser, «dass auf dem Trottoir mindestens 1.5 Meter für Fussgängerinnen und Fussgänger frei bleibt und die Pflanzengefässe unterhalten und gepflegt werden.

 

Grosse Pflanzentröge, die von Hand nicht einfach verstellt werden können, mit einer Abmessung ab 80x60 cm und über 50 cm Meter Höhe benötigen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren». Die ganzen Reglemente dazu finden sich auf der Website des Tiefbauamtes. Also – raus mit den Töpfen!

Begrünter Hauseingang in der Rheinfelderstrasse